AGB



1. Allgemeines

Für alle Lieferungen, Leistungen, Schulungen und Angebote der Semmler GmbH – TachoControl – (Anbieter) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 14 BGB.

Der Kunde erklärt sich durch die Erteilung eines Auftrages mit diesen AGB in vollem Umfange einverstanden. Etwaige sonstige, individuell getroffene Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind. Durch eine Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen Bedingungen nicht berührt.

Die Einkaufsbedingungen der Kunden verpflichten den Anbieter nicht, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Rechte und Pflichten aus einem zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Vertrag dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters auf andere nicht übertragen werden.

Die Bedingungen dieser AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie vorbehaltlich einer gesonderten individuellen Änderung für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr. Der Kunde hat die Möglichkeit, die geltenden AGB bei künftigen Verträgen im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung auf der Homepage des Verkäufers www.tachocontrol.de  zur Kenntnis zu nehmen.

 

2. Angebote, anwendungstechnische Beratung und Änderungsvorbehalt

Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend.

Der Kunde hat die von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung zu prüfen. Insoweit gilt die anwendungstechnische Beratung des Anbieters in Wort und Schrift nur als unverbindlicher Hinweis. Die Haftung des Anbieters für die anwendungstechnische Beratung ist, soweit diese in Frage kommen sollte, auf den Wert der von ihm gelieferten Waren begrenzt. Konstruktionsänderungen bleiben bis zur Lieferung des bestellten Produkts auch ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Abbildungen und technische Daten in Prospekten dienen der allgemeinen Information. Technische Daten sind nur dann verbindlich, wenn der Anbieter sie ausdrücklich bestätigt hat.

 

3. Aufträge

Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme einer schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Erfolgt ohne eine solche Bestätigung eine unverzügliche Lieferung, so gilt die der Lieferung beigefügte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

 

4. Preise

Die Preise des Verkäufers sind freibleibend und verstehen sich, soweit nicht anders angegeben als reine Nettopreise und ausschließlich der Kosten für Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Versandspesen, Zoll und Montage.

 

5. Lieferung

Für jeden einzelnen Auftrag kann eine Lieferzeit individuell vereinbart werden. Eine vereinbarte Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Anbieters verzögert wird.

Teillieferungen sind zulässig, wenn diese dem Kunden zumutbar sind, und dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. Die für die Teillieferung entstehenden zusätzlichen Versandkosten trägt der Anbieter.

Vereinbarte Lieferfristen gelten nur unter der Voraussetzung eines von dem Anbieter nicht zu vertretenden ungestörten Fabrikationsganges bei dessen Lieferanten. Insoweit bleiben richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung berechtigen den Anbieter daher, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Über die Nichtverfügbarkeit der Leistung des Anbieters wird der Kunde unverzüglich unterrichtet und etwaige bereits erhaltene Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstattet.

Überschreitet der Anbieter eine vereinbarte Lieferfrist, gerät dieser ohne weitere Fristsetzung in Verzug. Der Kunde kann aufgrund des Verzugs jedoch erst dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung beanspruchen, wenn dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.

 

6. Gefahrübergang und Transport

Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen mit Übergabe des bestellten Produkts an das vom Anbieter beauftragte Transportunternehmen über.

Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt dem Anbieter vorbehalten.

 

7. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängelrügen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausführung der Ware sowie sonstiger offensichtlicher Mängel unverzüglich dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt, sofern der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

 

8. Gewährleistung und Haftung

Auf die Produkte des Anbieters leistet dieser die gesetzliche Gewährleistung. Sie beginnt mit der Lieferung des Produkts. Der Anbieter leistet nach seiner Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, was im Regelfall nach dem Gesetz nach einem erfolglosen zweiten Versuch der Fall ist, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Wenn der Kunde dem Anbieter erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangen.

Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von dem Anbieter gelieferten Ware beim Kunden. Beim Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

Weiter sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde eine Plombierung des Vertragsgegenstandes aufgehoben hat.
Es besteht kein Anspruch auf sonstige Kosten, wie Versand, Kalibrierungen, weitere Dienstleistungen und Ausfallzeiten etc. . Defekte oder falsch gelieferte Fahrtenschreiber und Ersatzteile werden nur zurückgenommen, wenn sie in der vorgegebenen Zeit zurückgesendet werden und mit unserem Rücksende-Antrag bei uns eingehen.

Der Kunde ist zur Vermeidung etwaiger Schadensersatzforderungen gehalten, die Ware so sicher als möglich zu verpacken. Am Besten geschieht dies dadurch, dass der Kunde die Ware wieder so verpackt, wie sie beim Kunden angeliefert wurde. Durch Beschädigungen beim Rücktransport aufgrund unangemessener Verpackung (Bsp.: Ware liegt ungesichert im Karton) oder anderer, in diesem Zusammenhang vom Kunden begangener Pflichtverletzungen, kann der Kunde vom Gesetz her haftbar gemacht werden.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Anbieter nur, soweit diesem bzw. dem Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen des Anbieters vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden bis zu einer Höchstgrenze von € 5.000,00 beschränkt wird.  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis erfüllt hat. Die Annahme von Wechseln und Schecks gilt nur zahlungshalber; daher geht das Eigentum an dem jeweiligen Gegenstand erst mit der endgültigen Tilgung der Schuld auf den Kunden über.

Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr besteht Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand.

Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Dagegen darf er die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Für den Fall des Weiterverkaufs bzw. der Weiterverarbeitung tritt der Kunde schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner an den Anbieter bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Soweit der Kunde die abgetretene Forderung selbst einzieht, sind die für den Anbieter eingezogenen Erlöse sofort an diesen abzuliefern, sofern der Kunde seinen Vertragspflichten gegenüber dem Anbieter bislang nicht ordnungsgemäß nachgekommen sein sollte. Auf Verlangen des Anbieters ist der Kunde verpflichtet die Abtretung den Zweitkunden bekannt zu machen und die zur Geltendmachung der Rechte des Anbieters gegen den Zweitkunden erforderlichen Auskünfte zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung der Rechte des Anbieters durch Dritte muss der Anbieter vom Kunde unverzüglich benachrichtigt werden. Für den Fall, dass der Zweitkunde nicht sofort bar bezahlt, hat der Kunde dem Anbieter das verlängerte Eigentum vorzubehalten.

 

10. Zahlung

Die Zahlungsansprüche des Anbieters sind sofort fällig.

Zahlungen sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum der Rechnung netto ohne jeden Abzug frei auf das Konto des Anbieters zu leisten, um Verzugseintritt zu vermeiden.

Der Kunde kommt jedoch sofort in Verzug, wenn er dem Anbieter gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug gekommen ist oder wenn dem Anbieter die Unsicherheit der Vermögenslage des Kunden durch Insolvenzanmeldung, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsantrag, Wechsel- oder Scheckprotest, Zwangsvollstreckung oder Ausfall eines Bürgen oder sonstige Ereignisse gemäß § 321 BGB bekannt wird. In diesem Falle ist der Anbieter berechtigt, noch anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen oder vom Vertragsabschluss zurückzutreten.

Nach Ablauf von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung tritt Verzug ohne vorherige Mahnung ein und es müssen Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) vergütet werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder gegen solche aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen den Anbieter.

 

11. Schulungsbedingungen

Der Anbieter unterhält auf seiner Web-Seite unter www.tachocontrol.de ein Lehrgangsportal, bei dem sich der Kunde unter seiner E-Mail-Adesse in einem Online-Portal anmelden kann.

Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen„ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Schulung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.
Bis zum Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen„ können Sie den im Warenkorb liegenden Lehrgang noch abändern und/oder löschen.

Die Bestelldaten werden vom Anbieter  gespeichert und können vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung über das passwortgeschützte Kundenkonto abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto bei uns angelegt hat.
Der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung, spätestens aber mit Durchführung der Schulungsmaßnahme zustande.

Der Kunde kann bis zu drei Tage vor Beginn der Schulung Buchungen über das Buchungsportal vornehmen.

Für die Bezahlung der Schulungskosten gilt Folgendes:

Die Bezahlung der Schulungskosten hat nach der Buchung an den Anbieter zu erfolgen.

Der Kunde ist berechtigt, die Buchung der Schulung bis vier (4) Wochen vor dem Termin zu stornieren oder umzubuchen.

Erfolgt die Stornierung nach diesem Zeitraum, muss der Kunde Stornogebühren in Höhe von 80 % der Schulungskosten bezahlen, wenn die Stornierung nach diesem Zeitraum bis 14 Tage vor dem Schulungstermin erfolgt. Bleibt der Kunde unentschuldigt dem Schulungstermin fern, sind die vollen Schulungskosten zu bezahlen.

Für die evtl. Beschaffung Unterkünften muss der Lehrgangsteilnehmer selbst sorgen. Er kann aber hierfür die Verlinkung zu HRS  auf der Webseite des Anbieters unter www.hotel.tachocontrol.de  benutzen und seine Kontaktdaten dort eintragen.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.

 

13. Salvatorische Klausel

Der Kauf- oder Lieferungsvertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam.

 

14.Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

Der Anbieter speichert personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung.

Der Kunde ermächtigt den Anbieter mit gesonderter Erklärung, die Kundenadressen als Referenz und zu statistischen Zwecken unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu verwenden. Hinweise auf die Datenschutzrechte werden auf der Web-Seite des Anbieters unter www.tachocontrol.de bereitgehalten.

 

 

 

 

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